Lasergravierer und Lasercutter sind mächtige Werkzeuge, die in vielen Bereichen eingesetzt werden, von der Industrie bis zur Kunst. Sie arbeiten mit Laserstrahlen, die Materialien wie Holz, Kunststoffe, Acryl, Leder und sogar Metall schneiden oder gravieren können. Eine wichtige Sicherheitsmaßnahme bei der Verwendung von Lasergravierern und Lasercuttern ist das Verständnis der verschiedenen Laserklassen und ihrer Gefahrenstufen.
Es gibt vier Hauptklassen von Lasern, die in Lasergravierern und Lasercuttern verwendet werden: Klasse 1, Klasse 2, Klasse 3 und Klasse 4.
Diese Laser sind die sichersten und haben keine bekannten Gefahren. Sie sind entweder vollständig geschützt (Ummantelung) oder produzieren so geringe Laserleistungen, dass sie keine Gefahr für die Augen oder die Haut darstellen.
Diese Laser sind ebenfalls als sicher eingestuft, wenn sie ordnungsgemäß verwendet werden. Sie produzieren Laserstrahlen mit geringer Leistung und solange die Wechselwirkungszeit mit dem Auge unter 0,25 Sekunden beträgt (Lidschlussreflex), sind diese Geräte als sicher einzustufen.
Derartige Geräte sind mäßig gefährlich und sollten nur von Personen verwendet werden, die sich der damit verbundenen Risiken bewusst sind. Sie produzieren Laserstrahlen mit mittlerer bis hoher Leistung und können die Augen und die Haut schädigen, wenn sie direkt darauf gerichtet werden. Sie werden häufig in Laserdruckern, Scannern und medizinischen Geräten verwendet.
Laser, die so eingestuft sind, sind die gefährlichsten und sollten nur von qualifizierten Fachleuten verwendet werden. Sie produzieren Laserstrahlen mit hoher Leistung, die in der Lage sind, Materialien zu schneiden und zu gravieren. Sie können auch die Augen und die Haut schädigen, wenn der Laserstrahl direkt bzw. auch indirekt mittels Reflexionen auftrifft. Derartige Geräte werden häufig in Industrieanwendungen wie Lasercuttern, Lasergravierern und Laserweldern verwendet.
Jeder Materialbearbeitungslaser (die Quelle selbst) ist als Laserklasse 4 einzustufen. Erst durch den Einbau in ein vollständig geschlossenes, durch Interlocks überwachtes System, wird das Gesamtsystem zur Laserklasse 1 oder 2!
Es ist wichtig, sich der Gefahren bewusst zu sein, die mit der Verwendung von Lasergravierern und Lasercuttern verbunden sind, und die Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die mit diesen Geräten geliefert werden
Es gibt einige Schritte, die unternommen werden können, um die Lasersicherheit bei Lasergravierern und Lasercuttern zusätzlich zu erhöhen, die Gefahren zu minimieren und sich selbst und andere vor Verletzungen zu schützen:
Die Laser Cutter von JustLaser verbinden die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards mit bester Praktikabilität. Darüber hinaus ist JustLaser das einzige Unternehmen am Markt, das bei Lasermaschinen in der Klasse der großflächigen offenen Laser Cuttern offiziell CE-zertifiziert Laserklasse 2 anbietet – dies im Normalbetrieb und unter Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung. Letztere besagt insbesondere, dass keine Metalle bearbeitet werden dürfen, da diese zu starken Reflexionen führen. Organische Werkstücke können hingegen unter Einhaltung der Laserklasse 2 bearbeitet werden.
Die JustLaser Laser Cutter sind so konstruiert, dass Klasse 4 Bereiche durch Abdeckungen bzw. spezielle Vorrichtungen geschützt sind. Nur mittels Werkzeug entfernbare Abdeckungen sind durch Warnaufkleber eindeutig gekennzeichnet.
Damit werden Betreiber des Lasers vor allen Strahlanteilen des Bearbeitungslasers, als auch vor reflektierter oder gestreuter Strahlung des Bearbeitungslasers effektiv geschützt. Dies ohne Einhausung, d.h. einfache Beschickung ist möglich.
Im Normalbetrieb (d.h. z.B. nicht im Servicebetrieb, der ohnehin nur von JustLaser Servicepersonal herzustellen ist) und bei bestimmungsgemäßer Verwendung kann dadurch die Laserklasse 2 eingehalten werden, was bedeutet, dass Betreiber stets sicher arbeiten können. Indirekte Gefahren (z.B. Brandgefahr) und eine mögliche Gefahr durch den Pilotlaser (<1mW, 650nm) sind jedoch weiterhin gegeben.